AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen GrenzKultur gGmbH, Zur Alten Börse 59, 12681 Berlin, und der/dem Vertragspartner:in bzw. seinem/ihrer gesetzlichen Vertreter:in; gemeinsam die „Parteien“ genannt.
b) Die AGB sind jederzeit auf www.cabuwazi.de bzw. www.circusakademie.de, der „Website“, einzusehen.
c) Die AGB gelten für das gesamte Kursangebot (Nachmittagstrainings, Disziplinkurse, CABUWINZIG und CABUFAMILY und sonstige über die Website angebotene Kurse inklusive der Angebote der Circus Akademie Berlin, die im Folgenden als „Trainingskurse“ oder als „Kurse“ bezeichnet werden), den Ticket-Kauf, sämtliche Vermietungen sowie alle übrigen mit der GrenzKultur gGmbH geschlossenen Verträge, insgesamt das „Angebot“ oder die „Angebote“.
2. Allgemeines
a) Buchungen können über das auf der Website angebotene Buchungssystem vorgenommen werden, das „Portal“.
b) Bei einer Buchung über das Portal erhält der/die Vertragspartner:in eine Bestätigung per E-Mail.
c) Alle von der Buchungsbestätigung abweichenden Orte, Uhrzeiten, Modalitäten der Verpflegung und sonstiger Einzelheiten werden den Vertragspartner:innen gesondert mitgeteilt.
d) Die GrenzKultur gGmbH behält sich vor, diese AGB anzupassen, wenn (i) dies aufgrund von gesetzgeberischen Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung notwendig ist oder (ii) die Änderungen für die Vertragspartner:innen rechtlich oder technisch vorteilhaft sind (z.B. aufgrund verbesserter technischer Standards). Die GrenzKultur gGmbH wird die Vertragspartner:innen per E-Mail oder schriftlich darüber informieren.
e) Im Übrigen ist die GrenzKultur gGmbH berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die GrenzKultur gGmbH der/dem Kund:in per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig werden die Vertragspartner:innen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages wird, wenn der/die Vertragspartner:in dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht.
3. Angebote
a) Die Angebote werden auf der Website oder in gedruckten Medien veröffentlicht. Die auf der Website verzeichneten Preise gehen gedruckten Medien vor.
b) Bei Teilnehmer:innen unter 18 Jahren ist die Einwilligung der/des gesetzlichen Vertreter:in notwendig, die wenigstens in Textform (Email) zu erfolgen hat.
c) Ist ein Termin aus von GrenzKultur gGmbH nicht vertretbaren Gründen, wie z.B. höhere Gewalt, nicht durchführbar, besteht kein Anspruch auf Stellung eines Ersatztermins oder Erstattung von Gebühren.
4. Ermäßigungen
a) Für die Teilnahme an unseren Angeboten gibt es unter bestimmten Umständen Ermäßigungen. Diese sind je nach Standort verschieden. Die Ermäßigungsmöglichkeiten sind bei den Angeboten jeweils mit angegeben und werden nur bei Vorlage entsprechender Dokumente gewährt.
b) Die Kursleiter:innen sind nicht berechtigt, von den auf der Website oder auf den gedruckten Medien angegebenen Preisen abzuweichen, Nachlässe oder Rabatte zu gewähren.
5. Zahlung
a) Bitte beachten Sie immer das datierte Zahlungsziel (14 Werktage) nach Erhalt der Bestätigung, da andernfalls Ihre Teilnahme oder die Nutzung unserer Angebote gefährdet ist.
b) Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung von Kursgebühren jeweils zum 10. Tag des Monats. Eine gesonderte Ankündigung der laufenden Lastschriftabbuchung erfolgt nicht. Soweit sich aufgrund von Vertragsänderungen Ankündigungspflichten ergeben, erfolgt eine Ankündigung spätestens zwei Werktage vor Abbuchung.
c) Bei einem Zahlungsrückstand von einem Monat ist GrenzKultur gGmbH berechtigt, die weitere Teilnahme oder Nutzung zu verweigern. Das entbindet in keinem Fall von weiteren Zahlungsverpflichtungen.
6. Stornierungen vor Vertragsbeginn und Kostenerstattung
a) Stornierungen und Änderungen müssen immer in Textform erfolgen (E-Mail ausreichend).
b) Trainingskurse: Vertragspartner:innen können Kursbuchungen bis zwei Wochen vor dem Tag der ersten Kursteilnahme kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Kursteilnahme, wird eine Gebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr erhoben. Bei späteren Stornierungen wird eine Gebühr in Höhe von 100 % der Kursgebühr erhoben. Soweit ein/eine Teilnehmer:in bereits ein unverbindliches Probetraining absolviert hat und danach eine Kursbuchung erfolgte, ist eine Stornierung nicht möglich.
c) Vermietung: Vertragspartner:innen können Vermietungen bis fünf Wochen vor dem Tag des Vermietungsbeginns kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag des Vermietungsbeginns, wird eine Gebühr in Höhe von 50% der Miete erhoben. Bei späteren Stornierungen wird eine Gebühr in Höhe von 100 % der Miete erhoben.
d) Zirkusferien: Vertragspartner:innen können die Teilnahme an den Zirkusferien bis zwei Wochen vor dem Tag des Beginns der Projektwoche stornieren. Sie erhalten dann einen Gutscheincode, der für eine neue Buchung der Zirkusferien am gleichen Ort verwendet werden kann. Der Gutschein ist drei Jahre lang bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig und deckt 100% des ursprünglichen Kaufpreises für zukünftige Zirkusferien ab. Bei Stornierungen bis eine Woche vor dem Tag des Beginns der Zirkusferien erhält die/der Vertragspartner:in eine Gutschrift in Höhe von 50% des Kaufpreises für folgende Zirkusferien. Bei späteren Stornierungen wird keine Gutschrift gewährt.
e) Schul- und Kita-Projektwochen sowie alle Angebote der Circus Akademie Berlin (Workshops, Weiterbildung, Projektwochen): Bei Stornierung bis zu 8 Wochen vor Beginn, werden keine Gebühren erhoben, anschließend erheben wir: bis 4 Wochen vor Beginn eine Gebühr in Höhe von 50%, bis 3 Wochen vor Beginn eine Gebühr in Höhe von 75%, ab 2 Wochen vor Beginn eine Gebühr in Höhe von 100%.
7. Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften findet keine Anwendung auf gebuchte Kurse, Vermietungen, Ferienaktivitäten und Veranstaltungstickets im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
8. Kündigung nach Vertragsbeginn, Ersatzperson, Krankheit
a) Kündigungen können direkt über das Portal erfolgen oder in Textform (Email ausreichend).
b) Der Kursvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende von den Vertragspartner:innen gekündigt werden (es gilt das Eingangsdatum als Kündigungsdatum). Die Kündigungsfrist kann seitens der GrenzKultur gGmbH in dringenden Ausnahmefällen verkürzt werden, zum Beispiel, wenn die vorzeitige Kündigung aufgrund eines schwerwiegenden äußeren Einflusses erfolgt, auf dessen Entstehen der/die Vertragspartner:in keinen Einfluss hatte, wie z.B. schwere Krankheit, notwendiger Umzug, Arbeitsplatzverlust etc.. In dem Fall wird gemeinsam zwischen GrenzKultur gGmbH und dem/der Vertragspartner:in eine Lösung entwickelt, durch die die beiderseitigen Interessen berücksichtigt werden. In jedem Fall muss diese Vereinbarung zur vorzeitigen Beendigung des Kursvertrags seitens beider Parteien in Textform bestätigt werden.
c) Krankheitsbedingter Ausfall: Nur bei Zirkusferien und einzeln gebuchten Workshops der Circus Akademie Berlin können gegen Vorlage eines ärztlichen Attests und Nichterscheinen 50% der gezahlten Gebühren erstattet werden.
9. Urheberrechte
Die Vermarktungsrechte für alle künstlerischen Ergebnisse im Zusammenhang mit den Angeboten des Trägers liegen beim Träger selbst. Weitere Nutzungen durch Vertragspartner:innen oder Gruppen von Vertragspartner:innen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der GrenzKultur gGmbH. Dies gilt auch für elektronische Aufzeichnungen aller Art: Foto- und Bildmaterial, Tonmaterial etc., auch wenn die Zustimmung der abgelichteten Personen selbst vorliegt.
10. Zirkusplatzregeln
Der/die Vertragspartner:in erkennt die Zirkusplatzregeln (jeweils gültige Fassung) der GrenzKultur gGmbH in allen Punkten an.
11. Sonderregelungen bei kritischem Wetter
a) Für alle Angebote, die in unseren Zelten stattfinden und die sämtliche Formen der Zeltmiete betreffen, gilt: Ab Windstärke 8 müssen alle Angebote aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. Auf Anweisung des Teams sind die Zelte zu räumen. Als Richtwert gelten die offiziellen Meldungen des Deutschen Wetterdiensts.
b) Bei extremer Hitze oder Kälte reagieren die Zirkusplätze auf Grundlage der Gegebenheiten vor Ort und passen die Angebote an. Wenn aufgrund der Temperaturen die Plätze, Trainingsräume und Zelte nicht mehr genutzt werden können, können sie auch geschlossen werden. Informationen zu getroffenen Maßnahmen werden so früh wie möglich kommuniziert.
12. Personenbezogene Daten
a) Personenbezogene Daten i.S.d. DSGVO sind die Angaben in unseren Formularen, wie insbesondere Name, Vorname, postalische Privatadresse, postalische Geschäftsadresse, E-Mail-Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern.
b) Personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn diese Angaben von Ihnen ausdrücklich zur Verfügung gestellt werden, so z.B. im Rahmen der Anmeldung.
c) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte, zu anderen als den genannten Zwecken, findet nicht statt.
d) Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist (z.B. Weitergabe von Informationen zu Allergien an die Trainer:innen vor Ort), oder die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Die detaillierte Datenschutzerklärung ist auf https://cabuwazi.de/datenschutz/ einsehbar.
13. Rechtsbeziehung, Vertragsänderungen, Gerichtsstand
a) Die Rechtsbeziehungen zwischen GrenzKultur gGmbH und den Vertragspartner:innen sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Vertrags muss in Textform oder, sofern die Buchung über das Portal durchgeführt wurde, über das Portal erfolgen, im Einvernehmen der Parteien.
b) Soweit Vertragspartner:innen nicht Verbraucher:innen sind: Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen GrenzKultur gGmbH und dem/der Vertragspartner:in ist Berlin.
Trainingskurse, Schul- und Kitaprojektwochen, Zirkusferien und mobile Mitmachangebote
14. Haftung bei Trainings
a) GrenzKultur gGmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmer:innen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden der Teilnehmer:innen aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GrenzKultur gGmbH, deren gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
b) Den Teilnehmer:innen wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten GrenzKultur gGmbH werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch GrenzKultur gGmbH zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von GrenzKultur gGmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
c) Verspürt der/die Teilnehmer:in während des ausgeübten Trainings eine plötzliche Befindlichkeitsänderung (z.B. Schmerzen), ist er/sie angehalten, dies dem/der Trainer:in möglichst schnell mitzuteilen.
d) Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht seitens der GrenzKultur gGmbH nicht.
e) Empfohlen wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und einer eigenen Unfallversicherung durch den/die Teilnehmer:in.
f) Besonderheiten: Bei Trainings und mobilen Angeboten, die nicht auf dem Gelände von CABUWAZI stattfinden, gelten gegebenenfalls abweichende Haftungsbestimmungen, die jeweils vertraglich festgehalten werden müssen.
15. Anmeldung
a) Die Anmeldung zu den einzelnen Angeboten erfolgt unterschiedlich und entsprechend den auf der Website für die einzelnen Angebote dargestellten Verfahren.
b) Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung. Eine rechtsverbindliche Aufnahme erfolgt erst, wenn Sie den unterschriebenen Vertrag von uns bekommen oder dies in der Teilnehmendenbestätigung vermerkt ist.
c) Registrierung Benutzer:innenkonto: Für bestimmte Leistungen auf der Webseite von CABUWAZI können sich die Vertragspartner:innen als Nutzer:innen registrieren. Die Vertragspartner:innen versichern, dass die von ihnen im Rahmen einer Registrierung gemachten Angaben zur Person und ggf. Kind, v.a. Vor- und Nachname, Postanschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind und dass sie jegliche Änderung ihrer notwendigen Angaben unverzüglich anzeigen.
16. Versäumte Trainingseinheiten
a) Für die von Teilnehmer:innen oder ihren Erziehungsberechtigen abgesagten oder versäumten Unterrichtsstunden ist GrenzKultur gGmbH nicht nachleistungspflichtig – die Zahlungspflicht besteht fort.
b) Bei nachgewiesener Krankheit des/der Teilnehmer:in kann ab der dritten Woche ein Antrag auf Aussetzung der Kursgebühren in Textform gestellt werden. Die Frist beginnt erst, wenn der Verhinderungsgrund nachgewiesen ist.
17. Teilnehmendenzahl – Mindestanzahl
a) Alle unsere Kurse und Veranstaltungen sind auf der Basis einer bestimmten Mindestanzahl an Anmeldungen kalkuliert. Kommt diese Mindest-Teilnehmer:innen-Anzahl nicht zustande, so bemühen wir uns, eine Alternative anzubieten, können dies jedoch nicht garantieren.
b) Sinkt im Laufe einer Kurszeit die Teilnehmer:innen-Zahl unter eine bestimmte Anzahl, behalten wir uns vor, dass wir das Kursangebot umorganisieren (müssen) – in seltenen Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, den Kurs zu kündigen. Dabei bemühen wir uns die beiderseitigen Interessen zu berücksichtigen. Die Teilnehmer:innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
c) Bei einer Einstellung unseres Angebots wird auch die Zahlungsverpflichtung ausgesetzt.
18. Ausschluss von Teilnehmer:innen
In besonderen Fällen (u.a. störendes Verhalten, Vandalismus, Nichterscheinen, Zahlungsverzug) behält sich GrenzKultur gGmbH das Recht vor, Teilnehmer:innen von der weiteren Teilnahme auszuschließen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Abholung der Teilnehmer:innen erfolgt auf eigene Kosten und hat unverzüglich, nach Benachrichtigung des/der Erziehungsberechtigten, zu erfolgen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
19. Trainerinnen und Trainer
Für unsere Angebote setzen wir ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal ein. Bei Krankheit wird Personal mit ähnlicher Qualifikation eingesetzt. Einen Anspruch auf bestimmte Trainer:innen gibt es nicht.
20. Unterrichtszeit an Feiertagen und während der Schulferien
a) Die Nachmittagskurse finden ganzjährig statt. An den gesetzlichen Feiertagen und während der Berliner Schulferien finden keine Nachmittagskurse, sondern nur die Zirkusferien, statt.
b) Für die Teilnahme an den Zirkusferien ist eine gesonderte, kostenpflichtige Buchung notwendig.
21. Abholung
Die Abholung von Kindern ist nur durch diejenige(n) Person(en) möglich, die bei der Anmeldung eingetragen wurden. Sollte eine andere Person das Kind abholen, oder das Kind allein nach Hause gehen dürfen (ohne Alterseinschränkung), müssen Sie dies zuvor schriftlich genehmigen und die Genehmigung vorab dem/der Trainer:in aushändigen.
22. Weitere Anmerkungen
a) Die Nutzung von allen artistischen- sowie Turn-Geräten außerhalb der Trainingszeiten, insbesondere, wenn kein/e Trainer:in anwesend ist, ist verboten.
b) Bei Verdacht ansteckender Krankheiten sowie bei Verdacht auf Befall von Kopfläusen ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Die Teilnehmer:innen können nach Abgabe einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes am folgenden Trainingstag wieder am Training teilnehmen.
c) Der Auftritt der Teilnehmer:innen bei Shows und anderen Veranstaltungen ist freiwillig! Die Trainer:innen sind frühzeitig zu informieren, falls Teilnehmer:innen nicht teilnehmen möchten/können.
23.Besonderheiten bei Schulprojektwochen
Für Schulprojektwochen gelten die im Vertrag geregelten Besonderheiten bezüglich Aufsichtspflicht und Haftung.
Showtickets – Kartenverkauf
24. Kartenverkauf und Rückgaberecht
a) Der Kartenverkauf für Shows läuft, sofern nicht anders angekündigt, über den Onlineshop auf unserer Website. Sollte Ihnen der Zugang zum Online-Buchungsportal nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an: programm@cabuwazi.de.
b) Auch für kostenlose Angebote müssen online Plätze reserviert werden. Anderenfalls können wir den Zutritt zu den Shows nicht garantieren. Ausnahme sind offene Angebote, die keine Shows im engeren Sinne sind, wie z.B. „Der Tag der offenen Zelte“. Hier wird über unsere Website explizit darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung nicht erforderlich ist und ein Zutritt ohne Ticket möglich ist.
c) Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht für gekaufte Eintrittskarten besteht nicht. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
d) Bei Spielplanänderungen einschließlich Vorstellungsausfällen können Karten, die im Vorverkauf erworben wurden, innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Erstattet wird der Preis der Eintrittskarten; weitere angefallene Gebühren werden nicht erstattet.
Zirkusplatz mieten
25. Allgemeine Bestimmungen
a) Die Vertragspartner:innen bzw. Veranstaltenden (falls abweichend von den Vertragsparter:innen) verpflichten sich zu einem sorgfältigen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Platz und Zeltbereich. Platz und Zeltbereich sind jeweils sauber und aufgeräumt zu übergeben. Etwaiger Müll ist nach Veranstaltungsende restlos zu beseitigen und je nach Absprache mit der Standortleitung, mitzunehmen.
b) Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung wird die GrenzKultur gGmbH entstandene Lasten der Vertragspartner:innen/Veranstaltenden beseitigen und in Rechnung stellen. Gleichzeitig verpflichten sich die Vertragspartner:innen/Veranstaltenden, entstandene Schäden am Platz, Zelten und Technik (einschließlich Licht und Ton) unverzüglich der GrenzKultur gGmbH mitzuteilen.
c) Proben und Aufführungen mit offenem Feuer sind strikt untersagt. Die Umwelt- und Lärmgesetze sind einzuhalten, ebenso die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der GrenzKultur gGmbH. Behördliche Sondergenehmigungen sind durch die Vertragspartner:innen/Veranstaltenden zu erbringen. Personen, die der Durchsetzung der Sicherheitsbestimmungen dienen, stellen die Vertragspartner:innen/Veranstaltenden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ist die GrenzKultur gGmbH berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Daraus entstehende Kosten tragen ausschließlich die Vertragspartner:innen/Veranstaltenden.
d) Für die Probentermine, sowie die öffentlichen Veranstaltungen, stellt die GrenzKultur gGmbH den Vertragspartner:innen/Veranstaltenden in Einzelfällen Personal aus dem eigenen Betrieb. Die Konditionen und Regelungen hierzu werden im Vertrag festgehalten.
e) Die Vertragspartner:innen/Veranstaltenden melden, falls erforderlich, die Veranstaltung bei der GEMA.
26. Haftung bei Zirkusplatz mieten
a) Die Vertragspartner:innen/Veranstaltenden haften im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Nutzung des zur Verfügung gestellten Platzes und Zeltbereichs entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung des zur Verfügung gestellten Platzes und Zeltbereichs.
b) Soweit Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des zur Verfügung gestellten Platzes und Zeltbereichs Schadenersatzansprüche gegen die GrenzKultur gGmbH erheben, stellt der Nutzer die GrenzKultur gGmbH von allen Ansprüchen frei.
c) Vor Beginn der öffentlichen Veranstaltung hinterlegen die Vertragspartner:innen/Veranstaltenden bei der GrenzKultur gGmbH die Kopie einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung, zu deren Abschluss der Veranstaltende absolut verpflichtet ist. Die Vertragspartner:innen/Veranstaltenden versichern, dass die teilnehmenden Künstler:innen eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung haben.
27. Sicherheit
a) Die Richtlinien der GrenzKultur gGmbH sind nach der Versammlungsstättenverordnung verfasst und sind für diesen Vertrag bindend. Die Standortleitung ist verpflichtet, den Veranstaltenden die Richtlinien auszuhändigen und bei Fragen zur Verfügung zu stehen.
b) Wenn beim Vertragsschluss eine Checkliste zur Verfügung gestellt wird, ist diese auszufüllen und der Standortleitung vor der Veranstaltung unterschrieben auszuhändigen.
Zelte und Gegenstände mieten
28. Allgemeine Bestimmungen
a) Jedes Mietangebot seitens der GrenzKultur gGmbH muss von dem/der Vertragspartner:in in Textform angenommen werden. Eine solche Annahme hat binnen acht Kalendertagen nach Zugang des Mietangebots zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist die GrenzKultur gGmbH nicht mehr an das Mietangebot gebunden. Der Mietvertrag kommt erst mit der fristgerechten Annahme zustande. Auch vor Annahme des Mietangebots durch den/die Vertragspartner:in kann die GrenzKultur gGmbH das Angebot widerrufen und das Mietobjekt anderweitig vermieten.
b) Die von der GrenzKultur gGmbH zur Verfügung gestellten Zelthallen und das sonstige vermietete Material müssen sich in einwandfreiem, brauchbarem Zustand befinden und den geltenden Bau- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
c) Die Mietpreise entsprechen denen im Angebot. Nachträgliche, nachzuweisende Kosten- bzw. Tarifänderungen, auch im Transportgewerbe, bedingen erneute Verhandlungen der Parteien über eine Anpassung der Mietpreise.
29. Beschädigung oder Verlust
a) Bei Übergabe sind die Mietobjekte von der GrenzKultur gGmbH und dem/der Vertragspartner:in gemeinsam zu prüfen und mögliche Mängel sind in einem Protokoll festzuhalten. Die im Protokoll festgehaltenen Mängel können später nicht als Schaden geltend gemacht werden.
b) Die GrenzKultur gGmbH erhebt eine Kaution, die je nach Wert des Mietobjekts individuell vertraglich festgelegt wird. Im Falle von Verlust oder Beschädigung, die über die normale Abnutzung im vertraglich geregelten Mietzeitraum hinausgeht, behält die GrenzKultur gGmbH sich vor, die Kaution entsprechend dem entstandenen Schaden einzubehalten.
c) Die GrenzKultur gGmbH trägt die gewöhnliche Abnutzung des Mietobjekts. Schäden am Mietobjekt, die der/die Vertragspartner:in oder ein von ihm/ihr beauftragter Dritter zu vertreten hat, hat der/die Vertragspartner:in auf eigene Kosten zu beseitigen.
d) Die GrenzKultur gGmbH hat für das Mietobjekt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der angegebene Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf eingebrachte Sachen und Folgeschäden für die ein entsprechender Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
e) Der/die Vertragspartner:in haftet im gesetzlichen Umfang für alle, von ihr/ihm zu vertretenden Sach- und Personenschäden, die durch Betrieb und Gebrauch des Mietobjekts entstehen. Der/die Vertragspartner:in wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Besucherhaftpflicht abzuschließen.
f) Ohne Zustimmung der GrenzKultur gGmbH darf der/die Vertragspartner:in mit Ausnahme der Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen, zu deren Vornahme sie/er verpflichtet ist, keine Veränderungen oder Instandsetzungen am Mietobjekt vornehmen.
30. Transporte, Auf- und Abbau
a) Im Regelfall ist der/die Vertragspartner:in für die Abholung und den Auf- und Abbau der gemieteten Objekte selbst verantwortlich. Die Auf- und Abbautermine werden zwischen GrenzKultur gGmbH und der/dem Vertragspartner:in rechtzeitig festgelegt.
b) Es obliegt der/dem Vertragspartner:in, die Arbeiter:innen mit den jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften vertraut zu machen und dafür zu sorgen, dass das Gelände den Ansprüchen des Mietobjektes entspricht.
c) In Einzelfällen kann die GrenzKultur gGmbH das Transport- und Aufbaupersonal stellen. Die individuellen Absprachen werden in diesem Falle vertraglich festgelegt. Sonderregelungen und Sicherheitsvorkehrungen für die Zeltmietung werden gesondert vertraglich geregelt.