AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen GrenzKultur gGmbH, Bouchéstraße 75, und der/dem Vertragspartner:in bzw. seinem/ihrer gesetzlichen Vertreter:in.

Die AGB sind jederzeit auf www.cabuwazi.de einzusehen.
Die AGB gelten für das gesamte Kursangebot, den Ticket-Kauf, sämtliche Vermietungen sowie alle übrigen mit der GrenzKultur gGmbH geschlossenen Verträge.

 

  1. Allgemeines

Alle abweichenden Orte, Uhrzeiten und Regelungen der Anmeldung und der Verpflegung werden den Vertragspartner:innen  gesondert mitgeteilt.

 

  1. Angebote

Alle Angebote werden auf den jeweiligen elektronischen und gedruckten Medien veröffentlicht. Die darauf verzeichneten Preise sind die jeweils gültigen. Mündliche Absprachen gelten grundsätzlich nicht. Bei Teilnehmer:innen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Sorgeberechtigten notwendig.

Bei kurzfristigen Änderungen seitens der Einrichtungen aus schwerwiegenden Gründen wie z.B. höhere Gewalt oder Baumaßnahmen, werden Ersatztermine angeboten. Ein Anspruch auf Erstattung von Gebühren ist nicht vorgesehen.

 

  1. Ermäßigungen

Für die Teilnahme an unseren Angeboten gibt es unter bestimmten Umständen Ermäßigungen. Diese sind je Standort verschieden. Die Ermäßigungsmöglichkeiten sind bei den Angeboten jeweils mit angegeben. Sie werden nur gewährt bei Vorlage entsprechender Dokumente.

 

  1. Zahlung

Bitte beachten Sie immer das datierte Zahlungsziel 14 Werktage nach Erhalt der Bestätigung, da andernfalls Ihre Teilnahme oder die Nutzung unserer Angebote gefährdet ist.

Bei einem Zahlungsrückstand von einem Monat ist GrenzKultur gGmbH berechtigt, die weitere Teilnahme oder Nutzung zu verweigern. Das entbindet in keinem Fall von weiteren Zahlungsverpflichtungen bis zum formalen Ende des Vertrages.

 

  1. Rücktritt/Stornierungen

Bei Stornierung von Kursbuchungen bis zu zehn Werktage vor Beginn der Kursteilnahme oder bei Stornierung einer Vermietung 25 Werktage vor vereinbartem Termin, werden keine Gebühren erhoben, anschließend berechnen wir 50%, ab dem vierten Werktag bei Kursen 100%, bei Vermietung ab dem zehnten.

Bei Stornierung von Ferienbuchungen bis zehn Werktage vor Beginn der Ferienprojektwoche erhält die/der Kund:in einen Gutschein in Höhe von 100% des Kaufpreises für eine folgende CABUWAZI Ferienprojektwoche. Anschließend berechnen wir 50%, ab dem vierten Werktag 100% – der Gutschein reduziert sich entsprechend.

Bei Trainings besteht die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen, der Träger behält sich jedoch vor, sie als geeignet anzuerkennen. Bei Nichterscheinen kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests 50% der gezahlten Gebühren erstattet werden. Stornierungen und Änderungen müssen immer in schriftlicher Form erfolgen.

 

  1. Widerrufsrecht

Wenn Sie einen Kurs, eine Ferienaktivität oder Tickets für Veranstaltungen online, per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail bei uns buchen, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften findet keine Anwendung auf gebuchte Kurse, Ferienaktivitäten und Veranstaltungstickets im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

  1. Kündigung

Eine Kündigung eines Vertrages muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende von den Vertragspartner:innen gekündigt werden (es gilt das Eingangsdatum als Kündigungsdatum). Die Kündigungsfrist kann seitens der GrenzKultur gGmbH in dringenden Ausnahmefällen verkürzt werden. Zum Beispiel wenn die vorzeitige Kündigung aufgrund eines schwerwiegenden äußeren Einflusses erfolgt, auf dessen Entstehen der/die Teilnehmer:in keinen Einfluss hatte wie z.B. schwere Krankheit, notwendiger Umzug, Arbeitsplatzverlust etc. In dem Fall wird gemeinsam zwischen dem Träger und dem/der Teilnehmer:in eine Lösung entwickelt, durch die die beiderseitigen Interessen berücksichtigt werden. In jedem Fall muss diese Zahlungsvereinbarung in Textform bestätigt werden.

 

  1. Urheberrechte

Die Vermarktungsrechte für alle künstlerischen Ergebnisse im Zusammenhang mit den Angeboten des Trägers liegen beim Träger selbst. Weitere Nutzungen durch Teilnehmer:innen oder Teilnehmer:innengruppen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der GrenzKultur gGmbH. Dies gilt auch für elektronische Aufzeichnungen aller Art, Foto- und Bildmaterial, Tonmaterial etc., auch wenn die Zustimmung der abgelichteten Personen selbst vorliegt.

 

  1. Platzordnung

Beide Vertragspartner:innen erkennen die Platzordnung (jeweils gültige Fassung) der GrenzKultur gGmbH in allen Punkten an.

 

  1. Sonderregelungen bei kritischem Wetter

Für alle Angebote, die in unseren Zelten stattfinden und die sämtliche Formen der Zeltmiete betreffen, gilt: Ab Windstärke 9 müssen die Zelte aus Sicherheitsgründen geräumt werden. Es dürfen sich keine Personen mehr im Zeltinnenraum aufhalten. Als Richtwert gelten die offiziellen Meldungen des Deutschen Wetterdiensts.

 

  1. Personenbezogene Daten

Unter personenbezogenen Daten verstehen wir Ihre Angaben in unseren Formularen, wie etwa Name, Vorname, postalische Privatadresse, postalische Geschäftsadresse, Email-Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern.

Personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn diese Angaben von Ihnen ausdrücklich zur Verfügung gestellt werden, so z.B. im Rahmen der Anmeldung.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt.

Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist (z.B. Weitergabe von Informationen zu Allergien an die Trainer:innen vor Ort), die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.

Die detaillierte Datenschutzverordnung ist auf www.cabuwazi.de/datenschutzbelehrung einsehbar.

 

  1. Rechtsbeziehung, Vertragsänderungen, Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen GrenzKultur gGmbH und den Vertragspartner:innen sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Teilnehmendenvertrages muss schriftlich erfolgen, im Einvernehmen der Vertragspartner:innen.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen GrenzKultur gGmbH und Kund:innen ist Berlin.

 

Trainings, CABUWINZIG, Schulprojektwochen, Zirkusferien
und mobile Mitmachangebote

 

  1. Haftung bei Trainings

Die Teilnehmer:innen besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Verspürt der/die Teilnehmer:in während des ausgeübten Trainings eine plötzliche Befindlichkeitsänderung (z.B. Schmerzen), ist er/sie angehalten, dies dem/der Trainer:in möglichst schnell mitzuteilen.

GrenzKultur gGmbH übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen der Teilnehmer:innen, es sei denn, dass GrenzKultur gGmbH den Unfall der Person durch fahrlässige Pflichtverletzung, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Für diesen Fall besteht eine Betriebshaftpflicht-versicherung. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.

Empfohlen wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und einer eigenen Unfallversicherung.

Besonderheiten: Bei Trainings und mobilen Angeboten, die nicht auf dem Gelände von CABUWAZI stattfinden, gelten ggf. abweichende Haftungsbestimmungen, die jeweils vertraglich festgehalten werden müssen.

 

  1. Anmeldung

Die Anmeldung zu den einzelnen Angeboten erfolgt unterschiedlich. Das jeweilige Prozedere ist in den Programmangeboten mit veröffentlicht.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung. Eine rechtsverbindliche Aufnahme erfolgt erst, wenn Sie den unterschriebenen Vertrag von uns bekommen oder dies in der Teilnehmendenbestätigung vermerkt ist.

Registrierung Benutzer:innenkonto: Für bestimmte Leistungen auf der Webseite von CABUWAZI können sich Nutzer:innen registrieren. Die Nutzer:innen versichern, dass die von ihnen im Rahmen einer Registrierung gemachten Angaben zur Person und ggf. Kind, v.a. Vor- und Nachname, Postanschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind und dass sie jegliche Änderung ihrer/seiner Angaben unverzüglich anzeigen.

 

  1. Versäumte Trainingseinheiten

Für die von Teilnehmer:innen oder ihren Erziehungsberechtigen abgesagten oder versäumten Unterrichtsstunden ist CABUWAZI nicht nachleistungspflichtig – die Zahlungspflicht besteht fort. Bei nachgewiesener Krankheit des Zirkuskindes kann ab der dritten Woche ein Antrag auf Aussetzung der Unterrichtsgebühren schriftlich gestellt werden. Die Frist beginnt erst, wenn der Verhinderungsgrund nachgewiesen ist.

 

  1. Teilnehmendenzahl – Mindestanzahl

Alle unsere Kurse und Veranstaltungen sind auf der Basis einer bestimmten Mindestanzahl an Anmeldungen kalkuliert. Kommt diese Mindest-Teilnehmer:innen-Anzahl nicht zustande, so bemühen wir uns, eine Alternative anzubieten, können dies jedoch nicht garantieren.

Sinkt im Laufe einer Kurszeit die Teilnehmer:innen-Zahl unter eine bestimmte Anzahl, behalten wir uns vor, dass wir das Kursangebot umorganisieren (müssen) – in seltenen Einzelfällen sogar ganz aussetzen müssen. Dabei bemühen wir uns die beiderseitigen Interessen zu berücksichtigen. In jedem Fall gelten dann die bekanntgegebenen Konditionen.

Bei einer Einstellung unseres Angebotes wird i.d.R. auch die Zahlungsverpflichtung ausgesetzt.

 

  1. Ausschluss von Workshop-Teilnehmer:innen

In besonderen Fällen (u.a. störendes Verhalten, Vandalismus, Nichterscheinen, Zahlungsverzug) behält sich GrenzKultur gGmbH das Recht vor, Workshop-Teilnehmer:innen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Abholung der Workshop-Teilnehmer:innen erfolgt auf eigene Kosten und hat unverzüglich, nach Benachrichtigung des/der Erziehungsberechtigten, zu erfolgen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages besteht in diesen Fällen nicht.

 

  1. Dozentinnen und Dozenten

Für unsere Angebote setzen wir ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal ein. Bei Krankheit wird Personal mit ähnlicher Qualifikation eingesetzt. Einen Anspruch auf bestimmte Dozent:innen gibt es nicht.

 

  1. Unterrichtszeit an Feiertagen und während der Schulferien

Die Nachmittagskurse finden ganzjährig statt. An den gesetzlichen Feiertagen und während der Berliner Schulferien finden keine Nachmittagskurse, sondern nur Ferienprojektwochen statt. Für die Teilnahme an Ferienprojektwochen ist eine gesonderte, kostenpflichtige Buchung notwendig.

 

  1. Abholung

Die Abholung von Kindern ist nur durch diejenige(n) Person(en) möglich, die Sie bei der Anmeldung eintragen. Sollte eine andere Person Ihr Kind abholen oder das Kind allein nach Hause gehen dürfen (ohne Alterseinschränkung), müssen Sie dies zuvor schriftlich mit einer Vollmacht genehmigen, die Sie dem/der Trainings-Leiter:in aushändigen.

 

  1. Weitere Anmerkungen

Die Nutzung von allen artistischen- sowie Turn-Geräten außerhalb der Workshop-Zeiten ist verboten!

Bei Verdacht ansteckender Krankheiten sowie bei Verdacht auf Befall von Kopfläusen ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Die Workshopteilnehmer:innen können nach Abgabe einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes am folgenden Workshoptag wieder am Workshop teilnehmen.

Der Auftritt der Workshop-Teilnehmer:innen bei den Galavorstellungen ist freiwillig! Die Workshop-Leiter:innen sind frühzeitig zu informieren, falls Workshop-Teilnehmer:innen nicht teilnehmen möchten/können.

 

  1. Besonderheiten bei Schulprojektwochen

Für Schulprojektwochen gelten die im Vertrag geregelten Besonderheiten bezüglich Aufsichtspflicht und Haftung.

 

Showtickets – Kartenverkauf

 

  1. Kartenverkauf und Rückgaberecht

Der Kartenverkauf für Shows läuft, sofern nicht anders angekündigt, über den Onlineshop auf unserer Website. Sollte Ihnen der Zugang zum Online-Buchungsportal nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an: [email protected].

Auch für kostenlose Angebote müssen online Plätze reserviert werden. Andernfalls können wir den Zutritt zu den Shows nicht garantieren. Ausnahme sind offene Angebote, die keine Shows im engeren Sinne sind, wie z.B. „Der Tag der offenen Zelte“. Hier wird über unsere Website explizit darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung nicht erforderlich ist und Zutritt ohne Ticket möglich.

Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht für gekaufte Eintrittskarten besteht nicht. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

Bei Spielplanänderungen einschließlich Vorstellungsausfällen können Karten, die im Vorverkauf erworben wurden, innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Erstattet wird der Preis der Eintrittskarten; weitere angefallene Gebühren werden nicht erstattet.

 

Zirkusplatz mieten

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Veranstaltenden verpflichten sich zu einem sorgfältigen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Platz und Zeltbereich. Platz und Zeltbereich sind jeweils sauber und aufgeräumt zu übergeben. Etwaiger Müll ist nach Veranstaltungsende restlos zu beseitigen und je nach Absprache mit der Standortleitung, mitzunehmen.

Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung wird die GrenzKultur gGmbH entstandene Lasten der Veranstaltenden beseitigen und in Rechnung stellen. Gleichzeitig verpflichten sich die Veranstaltenden, entstandene Schäden am Platz, Zelten und Technik (einschließlich Licht und Ton) unverzüglich der GrenzKultur gGmbH mitzuteilen. Die Haftung tragen die Veranstaltenden.

Proben und Aufführungen mit offenem Feuer sind strikt untersagt. Die Umwelt- und Lärmgesetze sind einzuhalten ebenso die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der GrenzKultur gGmbH. Behördliche Sondergenehmigungen sind durch die Veranstaltenden zu erbringen. Personen, die der Durchsetzung der Sicherheitsbestimmungen dienen, stellen die Veranstaltenden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ist die GrenzKultur gGmbH berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Daraus entstehende Kosten tragen ausschließlich die Veranstaltenden.

Für die Probentermine sowie die öffentlichen Veranstaltungen stellt die GrenzKultur gGmbH dem Veranstaltenden in Einzelfällen Personal aus dem eigenen Betreib. Die Konditionen und Regelungen hierzu werden im Vertrag festgehalten.

Der Veranstaltende meldet, falls erforderlich, die Veranstaltung bei der GEMA.

 

  1. Haftung bei Zirkusplatz mieten

Vor Beginn der öffentlichen Veranstaltung hinterlegen die Veranstaltenden bei der GrenzKultur gGmbH die Kopie einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung, zu deren Abschluss der Veranstaltende absolut verpflichtet ist. Die Veranstaltenden versichern, dass die teilnehmenden Künstler:innen eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung haben. Der Veranstaltende schließt für die GrenzKultur gGmbH jegliche Haftung, gleich welcher Art, ausdrücklich aus.

 

  1. Sicherheit

Die Richtlinien der GrenzKultur gGmbH sind nach der Versammlungsstättenverordnung verfasst und sind für diesen Vertrag bindend. Die Standortleitung ist verpflichtet, den Veranstaltenden die Richtlinien auszuhändigen und bei Fragen zur Verfügung zu stehen.

Die beiliegende Checkliste für Veranstaltungen ist auszufüllen und der Standortleitung vor der Veranstaltung unterschrieben auszuhändigen.

 

Zelte und Gegenstände mieten

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Jeder Auftrag wird von den Mietenden schriftlich bestätigt. Dies hat binnen 8 Tagen zu erfolgen und gilt damit für beide Parteien als verbindlich, wenn nicht binnen 8 Tagen widersprochen wird. Eine Vermietung des angebotenen Objektes nach anderer Seite bleibt bis zur Auftragsbestätigung durch die/den Mieter:in vorbehalten.

Die von der Vermieterin zur Verfügung gestellten Zelthallen und das sonstige vermietete Material müssen sich in einwandfreiem, brauchbarem Zustand befinden und den geltenden Bau- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Die Mietpreise beruhen auf dem Kostengefüge am Tage der Auftragsbestätigung. Nachträgliche, nachzuweisende Kosten- bzw. Tarifänderungen, auch im Transportgewerbe, bedingen erneute Verhandlungen der Vertragspartner:innen über eine Anpassung der Mietpreise.

 

  1. Beschädigung oder Verlust

Bei Übergabe sind die Mietobjekte von Vermieterin und Mieter:innen gemeinsam zu prüfen, um mögliche Mängel festzuhalten, die später nicht als Schaden geltend gemacht werden können.

Die Vermieterin erhebt eine Kaution, die je nach Wert des Mietgegenstands individuell vertraglich festgelegt wird. Im Falle von Verlust oder Beschädigung, die über die normale Abnutzung im vertraglich geregelten Mietzeitraum hinausgeht, behält die Vermieterin sich vor, die Kaution entsprechend dem entstandenen Schaden einzubehalten.

Die Vermieterin trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Schäden, die die/der

Mieter:in bei Anwendung der nötigen Sorgfalt hätte abwenden können, oder die durch schuldhaftes Verhalten der Mieterin bzw. des Mieters oder Dritter entstehen, gehen zu Lasten der Mieterin/des Mieters.

Die Vermieterin hat für die Mietsache eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der angegebene Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf eingebrachte Sachen und Folgeschäden, für die Schadenersatz ausgeschlossen ist.

Die/der Mieter:in haftet für alle, von ihr/ihm zu vertretenden Sach- und Personenschäden, die durch Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen. Die/der Mieter:in wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Besucherhaftpflicht abzuschließen.

Ohne Zustimmung der Vermieterin darf die/der Mieter:in mit Ausnahme der Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen, zu deren Vornahme sie/er verpflichtet ist, keine Veränderungen oder Instandsetzungen an der Mietsache vornehmen.

 

  1. Transporte, Auf- und Abbau

Im Regelfall ist die/der Mieter:in für die Abholung und den Auf- und Abbau der gemieteten Objekte selbst verantwortlich. Die Auf- und Abbautermine werden zwischen Vermieterin und Mieter:in rechtzeitig festgelegt.

Es obliegt der/dem Mieter:in, die Arbeiter:innen mit den jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften vertraut zu machen und dafür zu sorgen, dass das Gelände den Ansprüchen des Mietobjektes entspricht.

In Einzelfällen kann die Vermieterin das Transport- und Aufbaupersonal stellen. Die individuellen Absprachen werden in diesem Falle vertraglich festgelegt. Sonderregelungen und Sicherheitsvorkehrungen für die Zeltmietung werden gesondert vertraglich geregelt.